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Welche Unterlagen muß ich einreichen?

Dienstag, 10. Februar 2009 | Autor: admin

Kreditinstitute und Kreditvermittler benötigen um Ihre finanzielle Liquidität überprüfen zu können, in der Regel diese Unterlagen:

  • den unterschriebenen Kreditantrag (Grundvoraussetzung)
  • Ausweiskopie
  • Kontoauszüge
  • Gehaltsbescheid der letzten 2 bis 3 Monate als Original oder aktueller Rentenbescheid
  • Bei Beschäftigung eine Kopie des Arbeitsvertrags

Selbständige und Freiberufler müssen mit dem Kreditantrag statt der Gehaltsbescheinigung in der Regel die letzten ein bis zwei Einkommensteuerbescheide sowie eine Bilanz, bzw. Gewinn- und Verlustrechnung einreichen.

Damit Ihre Erwartung realistisch bleiben, empfehlen wir Ihnen diesen Link.

Die Prüfung erfolgt in der Regel unverbindlich.

Wurde durch die Bank Ihren Antrag bewilligt, wird der Ratenkredit ausgezahlt.
Dies geschieht laut Kreditvertrag vereinbarte Zahlungsvereinbarung (Post oder Konto).
Die eingereichten Originalunterlagen erhalten Sie umgehend per Post zurück.

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Stress beim Girokonto

Sonntag, 8. Februar 2009 | Autor: admin

Was tun bei Kündigung oder Verweigerung durch die Bank

  • Kündigung wegen Kontopfändung?
  • Verweigerung wegen Schufa-Eintrag?

Die meisten Verbraucher wissen nicht, dass sie beim Girokonto meist eine gute Rechtsposition haben und dass die Banken damit meist gegen ihre eigene Selbstverpflichtung verstoßen.

Wir fanden diesen Beitrag sehr emfehlenswert. Lesen Sie HIER weiter.

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Ratenkredit Konditionen

Sonntag, 8. Februar 2009 | Autor: admin

Haus- und Geschäftsbanken vergeben Ratenkredit nach festen Konditionen.
Damit ein Kredit bewilligt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Dazu zählen:

  • die Volljährigkeit des Kreditantragstellers
  • eine unbefristete Anstellung beim Arbeitgeber
  • das Arbeitsverhältnis muß seit mindestens 6 Monaten bestehen
  • der Ratenkredit muß für Sie sein – Sie haften bei nicht Zurückzahlung
  • Ihr ständiger Wohnsitz bzw. Bankverbindung befindet sich in Deutschland
  • Sie haben keine negativen SCHUFA-Einträge
  • Es liegt keine Selbständigkeit vor

Haben Sie diese Hürde erfolgreich geschafft, dann steht eine weitere Frage im Raum.

  • Recht mein Einkommen, damit ich den Ratenkredit auch tilgen kann?

Wir möchten an dieser Stelle auf unseren Beitrag Achtung vor Überschuldung verweisen.

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